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Deutschland

Umwandlungssteuergesetz

Artikel 6 des Gesetzes vom 07.12.2006 (BGBl. I S. 2782, 2791), in Kraft getreten am 13.12.2006

zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2024 (BGBl. I S. 387) m.W.v. 01.01.2025

Erster Teil

§ 1Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 2Steuerliche Rückwirkung

Zweiter Teil

§ 3Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

§ 4Auswirkungen auf den Gewinn des übernehmenden Rechtsträgers

§ 5Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

§ 6Gewinnerhöhung durch Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten

§ 7Besteuerung offener Rücklagen

§ 8Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen

§ 9Formwechsel in eine Personengesellschaft

§ 10(weggefallen)

Dritter Teil

§ 11Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

§ 12Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft

§ 13Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

§ 14(weggefallen)

Vierter Teil

§ 15Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaften

§ 16Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft

Fünfter Teil

§ 17(weggefallen)

§ 18Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft

§ 19Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine andere Körperschaft

Sechster Teil

§ 20Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

§ 21Bewertung der Anteile beim Anteilstausch

§ 22Besteuerung des Anteilseigners

§ 23Auswirkungen bei der übernehmenden Gesellschaft

Siebter Teil

§ 24Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft

Achter Teil

§ 25Entsprechende Anwendung des Sechsten Teils

Neunter Teil

§ 26(weggefallen)

Zehnter Teil

§ 27Anwendungsvorschriften

§ 28Bekanntmachungserlaubnis

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